Teilnahmebedingungen für den i2b-Wettbewerb

  • Teilnahmeberechtigt sind Gründungsprojekte mit (geplantem) Firmensitz in Österreich. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind im Rahmen einer Vorlesung an einer Hochschule verfasste theoretische Businesspläne.
  • Von einer Teilnahme am heurigen i2b Businessplan-Wettbewerb ausgeschlossen sind Ideen, die vor dem 1. Jänner 2023 bereits unternehmerisch umgesetzt wurden.
  • Ebenfalls von der Teilnahme am i2b Businessplan-Wettbewerb ausgeschlossen sind Geschäftsideen und Projekte, die bereits im Rahmen des i2b Businessplan-Wettbewerbs ausgezeichnet wurden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Projekte der Studierenden-Kategorie, wenn die erneute Einreichung in einer der verbleibenden Kategorien “Dienstleistung, Gewerbe, Handel”, “Technologie” oder “Betriebsnachfolge” erfolgt.
  • i2b übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Richtigkeit der Aussagen von den ehrenamtlichen Expert•innen und anderen am Wettbewerb beteiligten Personen.
  • Für Aufwendungen der Teilnehmer•innen im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbs leistet der Veranstalter keinen Kostenersatz.
  • i2b übernimmt keine Haftung, wenn Teilnehmer•innen die Rechte Dritter verletzen.
  • i2b, seine Expert:innen und sein Netzwerk geben keine Finanzierungsgarantie für am Wettbewerb teilnehmende Businesspläne ab.
  • i2b behält sich vor und erklärt sich der Teilnehmer:innen damit einverstanden, über die Prämierung der Arbeiten frei und ohne Angabe von Gründen zu entscheiden, die Namen der Preisträger:innen und das Thema ihrer Einreichungen zu veröffentlichen, sowie den Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

 

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen, gelten für die Sonderkategorie Social Business weitere Bedingungen:

Teilnahmebedingungen für die Sonderkategorie Social Business

Unter Social Business fallen Unternehmen,

  • deren primärer Organisationszweck das Lösen eines relevanten gesellschaftlichen Problems ist.
  • die mit ihren Produkten und Dienstleistungen vorrangig eine positive gesellschaftliche Wirkung erzielen.
  • deren Unternehmenszweck die Maximierung des gesellschaftlichen bzw. ökologischen Nutzens (Social Impact) ist.
  • die die notwendigen Einnahmen für einen nachhaltigen Bestand des Unternehmens nach max. 3 Jahren aus Markteinkünften erwirtschaften (im Gegensatz zu NGOs).

 

Folgende Fragen sollte Ihr Businessplan beantworten, um für den Sonderpreis Social Business berücksichtigt zu werden:

  • Was ist das soziale bzw. ökologische Problem?
  • Wie relevant ist das Problem?
  • Wie viel trägt das Produkt/Serviceangebot zur Lösung des Problems bei?
  • Wie hoch ist der Innovationsgrad?
  • Gibt es einen Anspruch auf bzw. die Möglichkeit einer Skalierung?

 

Die besten Businesspläne werden einer Fachjury, bestehend aus Vertretern der Kategorie-Sponsoren, vorgelegt, die das Gewinnerteam ermittelt.

Besonderes Augenmerk liegt hier auf:

  • dem Geschäftsmodell
  • der angestrebten gesellschaftliche/ökologische Veränderung
  • der Kreativität
  • dem Innovationsgrad
  • der gesellschaftliche/volkswirtschaftliche Vorbildwirkung und Relevanz

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!

 

Sämtliche an i2b im Zuge von Businessplan-Einreichungen übermittelte Informationen werden vertraulich behandelt.
Vertraulichkeitserklärung i2b
Vertraulichkeitserklärung für Businessplan-Expert:innen
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